AGB´s Bootservice und Handel

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bereich Bootsservice und Handel
der Firma Segelsportzentrum am Brombachsee SZB GmbH, Nordring 4, 91785 Pleinfeld

§1 Geltungsbereich

1.1 Die Angebote, Leistungen und Lieferungen von SZB erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind unwirksam.

1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

§2 Angebot

2.1 Die Angebote vom SZB sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen das SZB hergeleitet werden können.

§3 Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich ab Sitz Pleinfeld. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

3.2 Bei Weitergabe von Aufträgen an Fremdfirmen oder Hinzuziehung von Fremdfirmen ist das SZB berechtigt deren Preise beim Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

3.3 Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet

§4 Gewährleistung und Haftung

4.1 Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs

4.2 Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.

4.3 Der Kunde hat dem SZB Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen.

4.4 Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.

4.5 Für Anfertigungen, die nach Maßgaben des Käufers gerfertigt wurden, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für die Richtigkeit der vom Käufer zur Verfügung gestellten Maße.

4.6 Bei Beschichtungen, Lackierungen und Reparaturen an einer Oberfläche jeglicher Art, wird von Seiten des SZB keine Gewährleistung oder Haftung für den Untergrund übernommen.

4.7 Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge oder bei Ausübung der geforderten Leistung sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Auftraggeber ist verpflichtet für eine ordnungsgemäße und angemessene Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für sein Fahrzeug zu sorgen.

4.8 Das SZB ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

4.9 Die im Zusammenhang mit einer Ersatzlieferung oder Reparatur entstehenden Transport- und Reisekosten gehen zu Lasten des Käufers.

4.10 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen das SZB richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

4.11 Werden Aufträge oder Teilaufträge von Fremdfirmen im Auftrag vom SZB ausgeführt, so greifen deren Gewährleistungs- und Haftungsbedingungen.

§5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Das SZB behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.

5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an das SZB ab.

5.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf das Eigentum vom SZB hinzuweisen und das SZB unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.

5.4 Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist das SZB berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch das SZB gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

§6 Zahlung

6.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind die Rechnungen vom SZB ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig.

6.2 Gerät der Kunde in Verzug, so ist das SZB berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, zu berechnen.

6.3 Der Kunde ist zur Aufrechnug, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn das SZB ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1 Erfüllungsort: Segelsportzentrum am Brombachsee SZB GmbH, Nordring 4, 91785 Pleinfeld

7.2 Gerichtsstand: Amtsgericht Ansbach

§8 Schlussbestimmungen

8.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.


AGB´s Winterlager

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Winterlagerplätzen
der Firma Segelsportzentrum am Brombachsee SZB GmbH, Nordring 4, 91785 Pleinfeld

§1 Allgemeines

1.1 Unsere Bedingungen gelten ausschießlich für die Vermietung von Winterlagerplätzen im Freiland oder in der Halle. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden sind daher nicht bindend.

1.2 Mit Abschluß des Nutzungsvertrages erkennt der Mieter/Nutzer die Beachtung und Geltung der Bootshallen- und Lagerordnung der Firma Segelsportzentrum am Brombachsee SZB GmbH an.

§2 Vertragsgegenstand

2.1 Der Winterlagervertrag ist ein Nutzungsvertrag, der folgende Leistungen umfaßt. Jeweils einmaliger innerbetrieblicher An-und Abtransport zu bzw. von der Lagerfläche. Aufstellen des Bootes auf der Lagerfläche.

2.2 Weitergehende Leistungen umfaßt der Nutzungsvertrag nicht, insbesondere nicht weitergehende Pflichten wegen einer Verwahrung des Bootes. Die SZB übernimmt nicht über das Nutzungsverhältnis hinausgehende Obhutspflichten. Ein Verwahrungsvertrag wird nicht geschlossen. Sonstige Leistungen, die nicht im Nutzungsvertrag geregelt sind, können durch gesonderte Verträge vereinbart werden. Ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Lagerplatzes besteht nicht.

§3 Dauer des Nutzungsvertrages

3.1 Soweit im Nutzungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, beginnt das Nutzungsverhältnis mit Beginn der Winterlagersaison bzw. endet mit deren Ablauf. Maßgeblich für Beginn und Ende der Saison sind die jeweiligen Termine für das Aus-und Einkranen. Der maximale Zeitraum für das Winterlager ist die Zeit vom 01.11.-30.04. des Folgejahres. Beide Parteien können den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die SZB hat ein Recht zur fristlosen Kündigung insbesondere dann, wenn

- das Nutzugsentgeld nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht bezahlt wurde

- der Nutzer wiederholt gegen die Bootshallenlagerordnung, Bootsfreilagerordnung verstossen hat

- bei fortdauender Gefährdung anderer Nutzer oder Mitarbeiter der SZB

3.2 Nach Ablauf der Nutzungszeit ist die Fläche in geräumten Zustand zurückzugeben. Vom Nutzer verursachte Schäden sind auf dessen Kosten zu beseitigen. Das gilt insbesondere bei Bodenverunreinigungen.

§4 Nutzungsentgelt

4.1 Das vereinbarte Nutzungsentgelt ist mit Vertragsabschluß fällig und nach Zugang der Rechnung zahlbar. Die Zahlung hat ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist die SZB berechtigt, 5% Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Gegen Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem der EZB.

4.2 Eine Nutzung der Lagerfläche über die Dauer des Nutzungsvertrages hinaus bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der SZB. Bei der Verlängerung ist die SZB berechtigt zusätzliche Entgelte nach der jeweiligen aktuellen Preise der SZB zu erheben.

§5 Pflichten des Nutzers

5.1 Der Nutzer ist verpflichtet, das Boot in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Das laufende Gut, Masten, Persenninge etc. sind so zu befestigen, dass auch bei widrigen Witterungsverhältnissen Beschädigungen der Betriebsanlagen der SZB sowie anderer Boote/Fahrzeugen ausgeschlossen sind. Der Nutzer ist verpflichtet, während des Nutzungsverhältnisses eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten und deren Bestehen auf jederzeitigen Anfordern des Winterlagerbetreibers nachzuweisen.

5.2 Der Nutzer ist verpflichtet, während des Nutzungsverhältnisses der SZB unverzüglich und unaufgefordert jede Veränderung des Eigentums und der Rechte an den eingebrachten Sachen schriftlich anzuzeigen. Es wird empfohlen, während der Dauer des Nutzungsverhältnisses eine Kaskoversicherung abzuschließen, die dem Wert des eingelagerten Bootes entspricht.

5.3 Der Nutzer ist verpflichtet, während der Dauer der Lagerung an Bord des Bootes keine feuergefährlichen Stoffe, wie insbesondere Treibstoff, Gasflaschen, Munition oder Farben etc. zu lagern.

5.4 Der Nutzer hat loses Inventar unter Verschluß zu halten und gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern.

§6 Haftung

6.1 Die SZB haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Organe und Gehilfen. Dieser Haftungsausschluß für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, hier jedoch der Höhe nach begrenzt auf typisch voraussehbare Schäden.

6.2 Schadensersatzansprüche, die nicht die Haftung wegen eines Mangels der Nutzungssache betreffen, verjähren in 1 Jahr ab Kenntnis oder Kennenmüssen des Schadens, ausser bei Vorsatz.

6.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten für sämtliche Ansprüche gegen die SZB, seien sie vertraglicher oder nichtvertraglicher Art.

6.4 Die Haftungsausschlüsse oder Begrenzungen haben keine Geltung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.5 Die SZB haftet nicht für Schäden, die auf unerlaubter Handlungen Dritter zurückzuführen sind, insbesondere wegen Diebstahl oder Beschädigung.

6.6 Die SZB haftet nicht für Einbruch-, Diebstahl-, Feuer-, Wasser-, Sturm-, Frost- oder Explosionsschäden sowie sonstige Schäden, die auf höhere Gewalt oder auf behördliche Anordnungen zurückzuführen sind.

6.7 Die SZB übernimmt darüber hinaus keine Haftung für solche Schäden, die auf Hilfeleistungen zurückzuführen sind, zu denen sie nicht verpflichtet ist.

§7 Pfandrecht

7.1 Der Nutzer räumt der SZB für deren Forderungen aus dem Nutzungsverhältnis ein Pfandrecht an Boot, Zubehör und Inventar ein.

§8 Erfüllunngsort, Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort : Segelsportzentrum am Brombachsee SZB GmbH, Nordring 4, 91785 Pleinfeld

8.2 Gerichtsstand : Amtsgericht Ansbach

§9 Schlussbestimmungen

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

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