Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bereich Bootsservice und Handel
der Firma Segelsportzentrum am Brombachsee SZB GmbH, Nordring 4, 91785 Pleinfeld
§1 Geltungsbereich
1.1 Die Angebote, Leistungen und Lieferungen von SZB erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind unwirksam.
1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
§2 Angebot
2.1 Die Angebote vom SZB sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen das SZB hergeleitet werden können.
§3 Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich ab Sitz Pleinfeld. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
3.2 Bei Weitergabe von Aufträgen an Fremdfirmen oder Hinzuziehung von Fremdfirmen ist das SZB berechtigt deren Preise beim Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
3.3 Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet
§4 Gewährleistung und Haftung
4.1 Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
4.2 Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.
4.3 Der Kunde hat dem SZB Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen.
4.4 Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
4.5 Für Anfertigungen, die nach Maßgaben des Käufers gerfertigt wurden, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für die Richtigkeit der vom Käufer zur Verfügung gestellten Maße.
4.6 Bei Beschichtungen, Lackierungen und Reparaturen an einer Oberfläche jeglicher Art, wird von Seiten des SZB keine Gewährleistung oder Haftung für den Untergrund übernommen.
4.7 Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge oder bei Ausübung der geforderten Leistung sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Auftraggeber ist verpflichtet für eine ordnungsgemäße und angemessene Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für sein Fahrzeug zu sorgen.
4.8 Das SZB ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
4.9 Die im Zusammenhang mit einer Ersatzlieferung oder Reparatur entstehenden Transport- und Reisekosten gehen zu Lasten des Käufers.
4.10 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen das SZB richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
4.11 Werden Aufträge oder Teilaufträge von Fremdfirmen im Auftrag vom SZB ausgeführt, so greifen deren Gewährleistungs- und Haftungsbedingungen.
§5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Das SZB behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an das SZB ab.
5.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf das Eigentum vom SZB hinzuweisen und das SZB unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.
5.4 Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist das SZB berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch das SZB gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
§6 Zahlung
6.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind die Rechnungen vom SZB ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig.
6.2 Gerät der Kunde in Verzug, so ist das SZB berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, zu berechnen.
6.3 Der Kunde ist zur Aufrechnug, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn das SZB ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
7.1 Erfüllungsort: Segelsportzentrum am Brombachsee SZB GmbH, Nordring 4, 91785 Pleinfeld
7.2 Gerichtsstand: Amtsgericht Ansbach
§8 Schlussbestimmungen
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.